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Breite Allianz stellt sich hinter die Gesamtarbeitsverträge

28 Oktober 2026 | von GastroSuisse

Uhr Lesedauer: 6 Minuten


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Breite Allianz stellt sich hinter die Gesamtarbeitsverträge

Verfasser / Quelle

GastroSuisse

Publikation

28.10.2026 | 17:10 Uhr


28.10.2026, Was Arbeitnehmende und Arbeitgeber gemeinsam aushandeln, soll verbindlich gelten. Mit dem Vorrang für Gesamtarbeitsverträge wird kein einziger Lohn gesenkt.


Die Schweizer Sozialpartnerschaft steht vor einer Grundsatzentscheidung. Die Gewerkschaften haben heute das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) eingereicht. Das Parlament hat mit diesem Gesetz einen einfachen Grundsatz festgeschrieben: Was Arbeitnehmende und Arbeitgeber in einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag gemeinsam aushandeln, gilt – und wird nicht durch kantonale oder kommunale Mindestlöhne übersteuert. Tatsache ist: Das rediverte AVEG senkt keinen einzigen Lohn. Dafür schützt es Gesamtarbeitsverträge, die viel mehr als Löhne enthalten. Die Allianz für eine starke Sozialpartnerschaft, getragen von 30 Branchenverbänden und einem politischen Komitee, verteidigt diesen bewährten Schweizer Weg mit Nachdruck.

Drei Widersprüche im Referendum

Erstens: Die Mindestlöhne in den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen haben die Gewerkschaften selbst ausgehandelt und unterschrieben. Jetzt wollen sie, dass staatliche Mindestlöhne diese Abmachungen übersteuern. Das widerspricht der Sozialpartnerschaft.

Zweitens: Die Gewerkschaften warnen vor Lohnsenkungen. Das Gesetz senkt keinen einzigen Lohn. Wer heute einen kantonalen Mindestlohn erhält, behält ihn dank der Besitzstandsgarantie.

Drittens: Die Gewerkschaften schreiben sich den Kampf gegen Lohndumping auf die Fahnen – und verteidigen mit dem Referendum einen Flickenteppich, der Lohndumping fördert: Kantonale Mindestlöhne gelten grundsätzlich nicht für entsandte Beschäftigte aus anderen Kantonen und dem Ausland. Unternehmen von ausserhalb können so günstiger arbeiten als lokale Betriebe – ein staatlich tolerierter Wettbewerbsnachteil für das einheimische Gewerbe. Der Vorrang der Gesamtarbeitsverträge schliesst diese Lücke: Sie regeln den Mindestlohn für alle, die in der Branche arbeiten, kontrolliert von den paritätischen Kommissionen der Sozialpartner.

Statt Flickenteppich: Der Schweizer Kompromiss wird zur Regel

Für Betriebe, die über Kantonsgrenzen hinweg arbeiten, entsteht ohne den Vorrang von ave GAV Rechtsunsicherheit und Bürokratie. Dass der Vorrang von verbindlichen Branchenlösungen (ave GAV) funktioniert, zeigen Basel-Stadt, Jura und Tessin: Ihr kantonaler Mindestlohn gilt nicht für Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. In Basel-Stadt hat das Stimmvolk 2021 zwischen einem Mindestlohn mit und ohne Vorrang der Sozialpartnerschaft gewählt – und sich für den Vorrang entschieden. Das Gesetz macht diesen Kompromiss zur Regel für die ganze Schweiz und sichert den einheitlichen Wirtschaftsraum.

Gesamtarbeitsverträge: Viel mehr als Lohn

Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge regeln weit mehr als den Stundenlohn: 13. Monatslohn, Mindestanzahl Ferientage, maximale Wochenarbeitszeit, Zuschläge für Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit, Krankentaggeld, bezahlte Weiterbildung, höherer Kündigungsschutz, Pensionskasse bzw. Pensionierung und vieles mehr. Die Löhne steigen mit Ausbildung und Erfahrung. Aus- und Weiterbildung lohnen sich. Paritätische Kommissionen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmenden kontrollieren die Einhaltung. Ein kantonaler Mindestlohn ist eine einzelne Stellschraube. Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein umfassendes Paket. Die Sozialpartnerschaft führt zu fairen Löhnen, guten Arbeitsbedingungen, Bildungsmöglichkeiten und einem umfassenden Schutz. Wer die Gesamtarbeitsverträge verteidigt, schützt dieses bewährte Prinzip: Regeln aus der Branche, für die Branche.

Was das Gesetz konkret regelt:

- Wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag einen Mindestlohn festlegt, hat dieser Vorrang vor abweichenden kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen.

- Die Kantone behalten ihre Kompetenz, überall dort Mindestlöhne festzulegen, wo kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag gilt. Das Gesetz verbindet Sozialpartnerschaft und Föderalismus.

- Betroffen sind heute nur die Kantone Genf und Neuenburg. Dort schützt eine Besitzstandsgarantie alle Arbeitnehmenden: Die bestehenden kantonalen Mindestlöhne bleiben bestehen, die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge gelten erst, wenn sie den kantonalen Mindestlohn übersteigen. Wer heute einen kantonalen Mindestlohn erhält, behält ihn.

Das Parlament hat das Gesetz am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung angenommen.

Stimmen aus dem politischen Komitee und der Allianz für eine Starke Sozialpartnerschaft:

«Die Gewerkschaften wollen den Fünfer und das Weggli: umfassende Gesamtarbeitsverträge am Verhandlungstisch – und hintenherum kantonale Mindestlöhne, welche die getroffenen Abmachungen übersteuern. Das untergräbt das Vertrauen, auf dem die Sozialpartnerschaft beruht. Wer Mindestlöhne aushandelt und unterschreibt, soll dazu stehen.» – Ständerätin Esther Friedli (SVP, SG)

«Es macht wenig Sinn, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende am Verhandlungstisch eine Branchenlösung vereinbaren und diese anschliessend durch unterschiedliche staatliche Lohnvorgaben übersteuert wird, die nur einen wichtigen Aspekt unter vielen eines GAV ausmachen.» – Ständerat Fabio Regazzi (Die Mitte, TI), Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv

«In Genf und Neuenburg wird kein einziger Lohn gesenkt – das Gesetz garantiert das. Und in der Waadt hat das Stimmvolk im Juni ein Mindestlohngesetz abgelehnt, das die Gesamtarbeitsverträge übersteuert hätte. Die Romandie will die Sozialpartnerschaft nicht schwächen, sondern stärken.» – Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD)

«Wir handeln die Gesamtarbeitsverträge gemeinsam mit den Gewerkschaften aus. GAVs beinhalten weit mehr als Mindestlöhne. Die Branche profitiert von gleich langen Spiessen und die Arbeitnehmenden von einem Gesamtpaket: 13. Monatslohn, 5 Wochen Ferien, geregelte Wochenarbeitszeiten, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, obligatorische Krankentaggeldversicherung und vieles mehr. Dieses Paket und die bewährte Sozialpartnerschaft wollen wir schützen – in der ganzen Schweiz.» – Beat Imhof, Präsident GastroSuisse, für die Allianz

«Die Sozialpartnerschaft lebt davon, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam Verantwortung übernehmen und Lösungen für ihre Branche aushandeln. Werden diese Vereinbarungen beim Lohn durch kantonale oder kommunale Vorgaben übersteuert, verliert das bewährte System an Bedeutung. Gesamtarbeitsverträge sind mehr als die Lohnbestimmungen: Sie sind ein Gesamtpaket, das beide Seiten gemeinsam tragen.» – Martin von Moos, Präsident HotellerieSuisse

«Unsere KMU setzen auf die Verlässlichkeit der Sozialpartnerschaft: eine Regel pro Branche, ausgehandelt von Leuten, die die Branche kennen – keine staatlich verordneten Löhne, die an jeder Kantons- und Gemeindegrenze wechseln. Gesamtarbeitsverträge bieten genau das, für Betriebe wie für Arbeitnehmende. Dieses Gesetz schützt, was in der Schweiz schon lange erfolgreich funktioniert.» – Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv

Breite Trägerschaft: Allianz für eine starke Sozialpartnerschaft

Die Allianz vereint 30 Arbeitgeber- und Branchenverbände: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Allpura, AM Suisse, CafetierSuisse, callnet.ch, carrosserie suisse, coiffureSUISSE, EIT.swiss, GastroSuisse, Gebäudehülle Schweiz, Holzbau Schweiz, HotellerieSuisse, Isolsuisse, Maler Gipser Unternehmer Schweiz SMGV, einrichtenschweiz, Naturstein-Verband Schweiz NVS, Schweizer Bäcker-Confiseure SBC, Schweizer Fleisch- Fachverband SFF, Ceruniq, Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec), Swiss Catering Association SCA, Swiss Dental Laboratories, SwissBeton, swissstaffing, Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM, Verband Schweizerischer Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme VSD, Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU, Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS, Verband der Elektrobranche St.Gallen und Appenzell sowie Fürstentum Liechtenstein. Die Abstimmungskampagne wird von dieser Allianz und einem politischen Komitee getragen.

Kontakt

Allianz:
Beat Imhof, GastroSuisse, beat.imhof@gastrosuisse.ch
Martin von Moos, Hotelleriesuisse, media@hotelleriesuisse.ch
Urs Furrer, sgv/usam, u.furrer@sgv-usam.ch

Komitee:
Ständerat Fabio Regazzi, fabio.regazzi@parl.ch
Ständerätin Esther Friedli, info@esther-friedli.ch
Nationalrat Olivier Feller, olivier.feller@parl.ch
www.gav-ja.ch



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Quelle: GastroSuisse | Publiziert am 28.10.26 | Aktualisiert um 17:10 Uhr


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Quellen:
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